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Nachbarschaftshilfe

Die Nachbarschaftshilfe vermittelt ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, wenn

  • Unterstützung im Haushalt benötigt wird (z. B. zum Einkaufen, für außerhäusliche Wege, zur Reinigung der Wohnung) bzw.
  • wenn Gesellschaft gewünscht wird (z. B. zur Begleitung auf Spaziergängen, zum Vorlesen oder einfach zum Aussprechen.

Das Angebot richtet sich an Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer körperlichen Beeinträchtigung, Krankheit, Behinderung oder als Alleinerziehende Unterstützung benötigen.
Die Helferinnen und Helfer bekommen eine Aufwandsentschädigung. Bei Unterschreitung bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen werden diese Kosten im Einzelfall auch vom Sozialamt übernommen.